1. Verbindlichkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und der/dem
Bestellenden gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen.
Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
worden sind.
2. Preise
Alle Preise sind als Nettopreise kalkuliert und
verstehen sich pro Stück exkl. MWST. Preisänderungen
bleiben jederzeit vorbehalten. Für Porto und Verpackung
wird ein Versandkostenanteil verrechnet. Für Expresslieferungen
wird ein Zuschlag erhoben.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Fakturadatum,
netto, ohne jegliche Abzüge zahlbar. Die gelieferten
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
4. Beanstandungen
Die/der Bestellende hat die Lieferung sogleich
nach Empfang auf allfällige Falschlieferungen oder
Mindermengen zu prüfen und entsprechende Beanstandungen
innert längstens acht Tagen schriftlich mitzuteilen,
andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
5. Transportrisiko
Die gelieferte Ware ist während dem Transport
durch GINOVA bis zu einem Wert von CHF 50'000.— mit
einer Transportversicherung versichert. Übersteigt
der Warenwert diesen Betrag, so muss die Transportfrage
speziell gelöst werden. Der Empfänger ist in
jedem Fall verpflichtet, allfällige Transportschäden
unverzüglich nach Erhalt der Ware an GINOVA zu melden.
Bei einer beschädigten Postsendung ist eine Bestätigung
der Post einzuholen.
6. Lieferzeit
Wenn höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Betriebs-
oder Verkehrsstörungen, Streiks, Ausbleiben wichtiger Materiallieferungen
und dergleichen der Ginova oder dem Produzenten die Einhaltung der vereinbarten
Lieferfrist unmöglich machen, tritt eine angemessene Verlängerung
ein. Wird die vereinbarte oder gemäss vorstehender Bestimmung verlängerte
Lieferfrist, überschritten, so ist die/der Bestellende berechtigt,
uns eine angemessene, mindestens zwei Monate betragende Nachfrist anzusetzen
und bei deren unbenütztem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende
Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
7. Garantie und Haftung
Für sämtliche Produkte unserer Lieferungen
gelten die der Offerte zugrunde gelegten Datenblätter
(mech. und elektr. Eigenschaften). Bei Abweichungen hat
die/der Bestellende Anspruch auf Gratisersatz oder auf
Rückerstattung des Preises.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Anzeigefrist
für Qualitätsmängel beträgt 12 Monate ab Empfang
der Ware. Die Garantie erlischt, wenn die/der Bestellende die Bauteile
durch mechanische, thermische oder elektrische Behandlung verändert.
Für Schäden, die der/dem Bestellenden oder Dritten durch Gebrauch
der von der Ginova gelieferten Waren entstehen, ist letztere in keinem
Fall verantwortlich.
8. Gerichtsstand
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich
auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist das Domizil der GINOVA AG.
25.11.2003/TC
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