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Allgemeine Lieferbedingungen der Firma Ginova AG


1. Verbindlichkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und der/dem Bestellenden gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise
Alle Preise sind als Nettopreise kalkuliert und verstehen sich pro Stück exkl. MWST. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Für Porto und Verpackung wird ein Versandkostenanteil verrechnet. Für Expresslieferungen wird ein Zuschlag erhoben.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Fakturadatum, netto, ohne jegliche Abzüge zahlbar. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Beanstandungen
Die/der Bestellende hat die Lieferung sogleich nach Empfang auf allfällige Falschlieferungen oder Mindermengen zu prüfen und entsprechende Beanstandungen innert längstens acht Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

5. Transportrisiko
Die gelieferte Ware ist während dem Transport durch GINOVA bis zu einem Wert von CHF 50'000.— mit einer Transportversicherung versichert. Übersteigt der Warenwert diesen Betrag, so muss die Transportfrage speziell gelöst werden. Der Empfänger ist in jedem Fall verpflichtet, allfällige Transportschäden unverzüglich nach Erhalt der Ware an GINOVA zu melden. Bei einer beschädigten Postsendung ist eine Bestätigung der Post einzuholen.

6. Lieferzeit
Wenn höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Ausbleiben wichtiger Materiallieferungen und dergleichen der Ginova oder dem Produzenten die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist unmöglich machen, tritt eine angemessene Verlängerung ein. Wird die vereinbarte oder gemäss vorstehender Bestimmung verlängerte Lieferfrist, überschritten, so ist die/der Bestellende berechtigt, uns eine angemessene, mindestens zwei Monate betragende Nachfrist anzusetzen und bei deren unbenütztem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

7. Garantie und Haftung
Für sämtliche Produkte unserer Lieferungen gelten die der Offerte zugrunde gelegten Datenblätter (mech. und elektr. Eigenschaften). Bei Abweichungen hat die/der Bestellende Anspruch auf Gratisersatz oder auf Rückerstattung des Preises.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Anzeigefrist für Qualitätsmängel beträgt 12 Monate ab Empfang der Ware. Die Garantie erlischt, wenn die/der Bestellende die Bauteile durch mechanische, thermische oder elektrische Behandlung verändert.
Für Schäden, die der/dem Bestellenden oder Dritten durch Gebrauch der von der Ginova gelieferten Waren entstehen, ist letztere in keinem Fall verantwortlich.

8. Gerichtsstand
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Domizil der GINOVA AG.

25.11.2003/TC

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